Mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz findet zum 1. Januar 2017 ein grundlegender Systemwechsel in der Pflegeversicherung statt. Wie dieser sich auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auswirkt, erläuterte AOK-Pflegeberater Thomas Göldner bei einem gemeinsamen Informationsnachmittag des BRK Seniorenheims St. Barbara und der Caritas-Sozialstation im Festsaal des Heimes.
Zu der Veranstaltung waren neben den Heimbewohnern und ihren Angehörigen auch fünfzig Gäste gekommen - für Heimleiterin Astrid Geitner ein Beleg dafür, dass die Bevölkerung für die Thematik sensibilisiert ist. Für die Zuhörer gab es die beruhigende Auskunft, dass kein bisheriger Leistungsbezieher durch die Reform schlechter gestellt wird. Mit Inkrafttreten der Reform orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Selbständigkeit aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen beeinträchtigt ist. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Die Überleitung erfolgt ohne neue Begutachtung und ohne eigenen Antrag. Dabei gilt der Grundsatz: Pflegedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Die Leistungsbeträge werden angehoben. Nach Aussage von Thomas Göldner werden auch die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln erleichtert und die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen flexibler gestaltet. Die Pflegeberatung wird weiter ausgebaut und die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert. Bei vollstationärer Pflege wird ein einheitlicher, vom Pflegegrad unabhängiger Eigenanteil festgelegt. Sollte dieser im ersten Monat nach der Umstellung höher sein als im Vormonat, zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag in Höhe der Differenz.
Im Anschluss an den gut einstündigen PowerPoint-Vortrag hatten der AOK-Pflegeexperte, Heimleiterin Astrid Geitner und die Sozialstations-Pflegefachkraft Maria Meiler eine Reihe von Fragen aus dem Zuhörerkreis zu den Themen Tages- und Kurzzeitpflege sowie Betreuung zu beantworten. Heiß begehrt waren am Ende der Veranstaltung die bereitliegenden Informationsbroschüren.