Aufnahmeverfahren
Das Anmeldeverfahren für die Kinderkrippe wird in geeigneter Form vorab bekannt gegeben. Eine Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Kinderkrippenjahr, also vom 01. September bis 31. August des darauf folgenden Jahres. Auf Antrag können Kinder auch während des Jahres aufgenommen werden, aber auch nur dann, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Die Anmeldenden sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des Kindes und der Personensorgeberechtigten zu geben.
Zu diesem Zweck werden bei der Anmeldung über das Bürgerservice Portal alle Daten aufgenommen. Alle Angaben der Personensorgeberechtigten werden vertraulich behandelt und ohne Erlaubnis nicht an Dritte weitergegeben.
Die Zusagen erfolgen ebenso über das Anmeldeportal. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten die Konzeption, sowie die Kindertagesstättenordnung mit Gebührenordnung an.