Aufnahme und Anmeldung
Wir sind eine familienergänzende Einrichtung. Es können aktuell in unseren Krippen-Gruppen jeweils 12 Kinder von 11 Monaten bis 3 Jahren und in unserer Kindergarten-Gruppe 25 Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Auch die Aufnahme von Kindern im Sinne der Inklusion ist möglich.
- Wir nehmen Kinder aller Nationalitäten und Religionen auf.
- Wir nehmen grundsätzlich Kinder von 11 Monaten bis zum Schuleintritt auf. Ein Krippenkind darf bis zum Ende des Bildungsjahres in der Kinderkrippe betreut werden, in dem es drei Jahre alt wird. In Einzelfällen werden auch jüngere Kinder aufgenommen.
- Die Aufnahme im Kinderhaus erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, wird die Auswahl entsprechend folgenden Kriterien getroffen:
- Alleinerziehend mit Berufstätigkeit
- Besondere Notlage
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Kinder, deren Personensorgeberechtigten sich in einer besonderen Notlage befinden (z.B. Krankheit), können als Gastkinder vorübergehend aufgenommen werden, soweit freie Plätze vorhanden sind bzw. eine Überbelegung zulässig ist.
Sie interessieren sich für einen Krippen- oder Kindergarten-Platz in unserer Einrichtung und möchten Ihr Kind gerne anmelden? Bitte verwenden Sie hierfür unser Anmeldeformular und schicken dieses an:
BRK Kinderhaus Blumenwiese
Johann-Baptist-Weigl-Platz 1
92256 Hahnbach
Oder per E-Mail an: katharina.iblerbrk.de
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an uns wenden.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden Sie auf der Vormerkliste aufgenommen. Die Platzvergabe für das neue Kita Jahr findet ca. im März statt. Sie erhalten in diesem Rahmen eine schriftliche Mitteilung von uns.
Grundsätzlich findet die Aufnahme zum 01.09. jeden Jahres statt. Eine unterjährige Aufnahme ist nur möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Mindestbuchungszeit beträgt 20,25 Stunden pro Woche. In der Kinderkrippe können diese Stunden auf vier zusammenhängende Tage verteilt werden.
Mit der Aufnahme erkennen die Erziehungsberechtigten die Konzeption, die Kindertagesstätten-Ordnung und die Gebührenordnung an.