Inklusive Arbeit in unserer Einrichtung
„Es ist normal, verschieden zu sein“ (Richard von Weizsäcker, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland 1984-1994).
Im § 12 des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes ist verankert, dass Kinder mit Behinderung und solche die von einer Behinderung bedroht sind, in einer Kindertagesseinrichtung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Durch das gemeinsame Leben von allen Kindern in der Kindergartengruppe, wird die Aufmerksamkeit füreinander geweckt, das Einfühlungsvermögen vertieft, sowie gegenseitige Akzeptanz und Toleranz aufgebaut.
In unserem Alltag möchten wir alle Kinder mit ihren individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Anfang an ernst und wichtig nehmen. Mit differenzierten Lern- und Bildungsangeboten sowie der Arbeit in Kleingruppen soll die inklusive Arbeit in den regulären Alltag integriert werden und keine isolierte Handlung darstellen.
Unserem KiTa-Team ist dabei eine enge Kooperation zwischen allen Beteiligten sehr wichtig. Diese können Frühförderstellen, Ärzte, Beratungsstellen, Therapeuten und weitere Institutionen sein, sowie natürlich den Eltern.