Partizipation der Kinder in unserer Einrichtung
Kinder haben ein Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Dieses Recht ist in den UN-Kinderrechtskonventionen genau beschrieben und verankert. „Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung.
Gelebte Partizipation im Alltag bedeutet somit die Kinder bei Entscheidungen aktiv anzuhören und miteinzubeziehen bzw. ihnen Entscheidungskompetenz zu übertragen und sie an der Alltagsgestaltung mitbestimmen zu lassen. Partizipation setzt einen Grundstein für das Demokratieverständnis und animiert die Kinder verantwortungsbewusst und selbstständig zu handeln.
In unserer Kindertagesstätte schaffen wir diese Möglichkeit zum Beispiel durch regelmäßige und spontane Kinderkonferenzen oder Kinderversammlungen, bei denen die Kinder:
- ihre eigene Meinung bilden, äußern und vertreten
- anderen zuzuhören und deren Meinung akzeptieren lernen
- in Problemlöseprozesse einbezogen werden und Kompromisse finden
- ihre Interessen und Ideen bezüglich der Wochengestaltung einbringen
- mitbestimmen z.B. darüber was in die Hochbeete gepflanzt wird, welches Essen zum Buffet mitgebracht werden soll, welche Spielsachen und Spielecken sie aktuell gerne im Zimmer hätten…
- an Abstimmungen über kommende Unternehmungen und Tagespunkte teilnehmen (Motto Spielzeugtag, welche Gartenseite, in den Garten gehen oder im Zimmer bleiben etc.)…
- …und dadurch ein Gefühl für „Mehrheit“ entwickeln
- sich als Gruppe absprechen und gemeinsam Entscheidungen fällen